Wenn man lange auf etwas warten muss, dann sagt man gerne "Da musst du ewig und drei Tage drauf warten!"
Den Begriff gab es schon im Mittelalter. In der mittelalterlichen Rechtsprechung war es üblich, für Fristsetzungen einen bestimmten Zeitraum zu definieren und bis zum endgültigen Ablauf der Frist dann noch einmal drei Tage dazu zu geben – drei Tage, in denen sich vielleicht das Blatt noch wenden konnte, selbst wenn die eigentliche Frist schon "ewig" lang gewesen war.